Wirtschaftsplan 2018
des Zweckverbandes Ostuckermärkische
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV
für das Wirtschaftsjahr 2018
Aufgrund des § 28 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit Bbg., in Verbindung mit dem § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung, hat die Verbandsversammlung durch Beschluss-Nr. VV 03/2017 vom 05.12.2017 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt.
1. Es betragen | gesamt | ||
1.1 | im Erfolgsplan | ||
die Erträge | 14.009.600 € | ||
die Aufwendung | 13.799.900 € | ||
der Jahresgewinn | 209.700 € | ||
der Jahresverlust | 0 € | ||
1.2 | im Finanzplan | ||
Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.881.100 € | ||
Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit |
- 3.260.000 € | ||
Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 286.822 € | ||
2. Es werden festgesetzt | |||
2.1 | Der Gesamtbetrag der Kredite auf | 1.800.000 € | |
2.2 |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 € | |
2.3 | die Verbandsumlage | 0 € | |
3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen | |||
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die eine erhebliche Überschreitung der Ausgaben für
nach sich ziehen, sind wie folgt zu beschließen: |
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- Investionen | > | 5% | durch den Vorstand |
> | 10% | durch die Verbandsversammlung | |
- Materialaufwand | > | 175.000 € | durch den Vorstand |
> | 350.000 € | durch die Verbandsversammlung | |
- Personalaufwand | > | 25.000 € | durch den Vorstand |
> | 50.000 € | durch die Verbandsversammlung | |
Bei Überschreitung > 5,0 % der Auszahlungen unterrichtet die Verbandsvorsteherin die Verbandsmitglieder auf der nächsten Verbandsversammlung über den Beschluss des Vorstandes.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2018 erteilt.
Schwedt, 08.05.2018
gez. Arnold Verbandsvorsteher |
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende, auf der Verbandsversammlung am 05.12.2017 beschlossene Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 67, Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann jeder in den Wirtschaftsplan und in die Anlagen während der Sprechzeiten in den Diensträumen des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Wasserplatz 1 in 16303 Schwedt, Einsicht nehmen.
Schwedt, 08.05.2018
gez. J.Arnold
Verbandsvorsteher