Wirtschaftsplan 2018

des Zweckverbandes Ostuckermärkische
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

 

Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV

für das Wirtschaftsjahr 2018

 

Aufgrund des § 28 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit Bbg., in Verbindung mit dem § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung, hat die Verbandsversammlung durch  Beschluss-Nr. VV 03/2017 vom 05.12.2017 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt.

 

1. Es betragen   gesamt                 
1.1 im Erfolgsplan  
  die Erträge 14.009.600 €
  die Aufwendung 13.799.900 €
  der Jahresgewinn 209.700 €
  der Jahresverlust 0 €
     
1.2 im Finanzplan  
  Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2.881.100 €
 

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der

Investitionstätigkeit

- 3.260.000 €
  Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 286.822 €
     
2. Es werden festgesetzt  
2.1 Der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.800.000 €
2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €
2.3 die Verbandsumlage 0 €
     
3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die eine erhebliche Überschreitung der Ausgaben für

 

  • Investitionen innerhalb des Finanzierungsplanes
  • Aufwendungen des Erfolgsplanes

 

nach sich ziehen, sind wie folgt zu beschließen:

- Investionen > 5% durch den Vorstand
  > 10% durch die Verbandsversammlung
- Materialaufwand > 175.000 € durch den Vorstand
  > 350.000 € durch die Verbandsversammlung
- Personalaufwand > 25.000 € durch den Vorstand
  > 50.000 € durch die Verbandsversammlung
       
Bei Überschreitung > 5,0 % der Auszahlungen unterrichtet die Verbandsvorsteherin die Verbandsmitglieder auf der nächsten Verbandsversammlung über den Beschluss des Vorstandes.

 

    

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2018 erteilt.

 

Schwedt, 08.05.2018

 

gez. Arnold
  

Verbandsvorsteher

 

Bekanntmachungsanordnung

 

 

Der vorstehende, auf der Verbandsversammlung am 05.12.2017 beschlossene Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 67, Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann jeder in den Wirtschaftsplan und in die Anlagen während der Sprechzeiten in den Diensträumen des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Wasserplatz 1 in 16303 Schwedt, Einsicht nehmen.

 

Schwedt, 08.05.2018

 

gez. J.Arnold

 

Verbandsvorsteher