Wasseranschluss

Anschlussbedingungen

Für den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung gilt die Satzung des ZOWA. Vertragspartner des ZOWA sind Grundstückseigentümer, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern oder Erbbauberechtigte.

 

Antrag

Für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses muß sich der Kunde an den ZOWA wenden. Von dort erhält er die Antragsformulare (siehe auch Pkt. Formulare). Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen wie amtlicher Grundstücksplan, Kellergrundriß bzw. Erdgeschoßgrundriß (Grundriß des Hausanschlussraumes), Hausinstallationspläne bzw. Strangschema, Schnittzeichnung und ggf. einem Eigentumsnachweis bzw. einer Vollmacht an den ZOWA zurückzusenden.

 

Die vom Bauherrn vorgesehene Trasse der Hausanschlussleitung und der Standort der Wasserzähleranlage müssen im Lageplan und im Kellergrundriß oder Erdgeschoßgrundriß eingetragen sein.

 

Auf dem Antrag sollte ebenfalls vermerkt werden, ob der Kunde Eigenleistungen einbringen möchte. Die Eigenleistungen bestehen aus den Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung) für den Rohrgraben in der gesamten Trasse zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude. Die Rohrleitungen sind in einer frostfreien Tiefe von 1,50 m zu verlegen. Die Leitungsführung soll möglichst rechtwinklig zur Versorgungsleitung und auf dem kürzesten Weg zum Gebäude erfolgen. Die Trasse ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Leitung auf Dauer zugänglich bleibt. Sie darf nicht überbaut werden.

 

Die Bearbeitung des Antrages beim ZOWA kann auch einen Ortstermin mit dem Kunden einschließen. Dabei werden im wesentlichen die Lage des Anschlusses, der Standort der Wasserzähleranlage und, soweit erforderlich, die Straßen- und Gehwegbefestigung für die Angebotsbearbeitung ermittelt.

 

Ist der Anschluß des betreffenden Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz möglich - Voraussetzung dafür ist, dass eine Wasserversorgungsleitung in der Straße liegt und die Forderungen des Kunden hinsichtlich der Menge und des Druckes erfüllt werden können -, unterbreitet der ZOWA dem Kunden ein konkretes Angebot. Nach Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt die Ausführung des Auftrages durch den ZOWA.

 

Ist in der Straße keine Versorgungsleitung vorhanden und handelt es sich um eine öffentliche Straße, erfolgt die Neuverlegung der Leitung durch den ZOWA, wenn diese Leitung für das Unternehmen wirtschaftlich ist. 70% der Baukosten werden gemäß Satzung des ZOWA als Baukostenzuschuss dem Kunden in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen kann der Neubau einer Versorgungsleitung nur zu Lasten des Antragsstellers vorgenommen werden.

 

Um den Kunden gegenüber eine korrekte Abrechnung der gelieferten Wassermenge zu gewährleisten, hat jedes Grundstück eine eigene Hausanschlussleitung. Als Grundstück wird ohne Rücksicht auf die Grundbucheintragung jeder zusammenhängende Besitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bezeichnet. Nachbarliche Auseinandersetzungen, die sich aus einer Gemeinschaftsversorgung ergeben können, werden u. a. damit vermieden.

 

Anschlussleitungen, die über das Grundstück Dritter führen, müssen durch eine Grunddienstbarkeit grundbuchlich gesichert werden. Für die Eintragung ist jeder Grundstückseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Alle Arbeiten nach der Wasseruhr müssen durch ein beim ZOWA zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.