Schmutzwasser

Schmutzwassergebühren

 

Gebührenmaßstab für das Einleiten, Fortleiten und Behandeln von häuslichem Schmutzwasser ist der nach § 14 ermittelte Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,14 Euro.

 

Gebührenmaßstab für Annahme und Behandlung von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist die Mengenangabe zum Schlammvolumen im Begleit- und Übernahmeschein für den Transport des Klärschlammes, gerundet auf volle 100 l. Häufigkeit und Umfang der Schlammentnahme aus der KKA bestimmt sich aus den gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis zum Betrieb der Anlage vorgesehenen Wartungen. Die Einleitgebühr für nicht separierten Klärschlamm mit einem Trockensubstanz-Gehalt von 30 g/l bis 60 g/l beträgt ab Einleitung in die Schlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes pro m³ 39,27 Euro.

 

Für das Einsammeln und den Transport werden je Fahrkilometer 3,43 Euro berchnet.

 

Gebührenmaßstab für das Entleeren, die Abfuhr und das Behandeln von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben ist der nach § 14 ermittelte Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 9,59 Euro.

 

Weiterführende Informationen finden Sie im Menü Service unter dem Punkt "Satzungen".