Umsatzsteuer - Corona-Konjunkturpaket
Kundeninformation zur zeitlich begrenzten Änderung der Umsatzsteuer
01.07.2020 bis 31.12.2020
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer für das zweite Halbjahr 2020.
Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe wird der Zweckverband (ZOWA) die gesenkten Umsatzsteuersätze von 5 % (ermäßigter Steuersatz) und von 16 % (voller Steuersatz) in den Abrechnungen anwenden. Die Umstellung der Abrechnungssoftware erfolgt derzeitig. Die Steuersenkung wird in den Jahresabrechnungen Trinkwasser für den Endverbraucher wirksam.
Arnold Eichler
Verbandsvorsteher stellv. Kaufmännische Leiterin
Stand 24.06.2020
Beispielhaft für einen fiktiven Haushalt mit 140 m³ bzw. 250 m³ Wasserverbrauch pro Jahr würde dies für das zweite Halbjahr 2020 (01.07.2020 – 31.12.2020 = 183 Tage) wie folgt zutreffen:
Wasserver-brauch im zweiten Halbjahr 2020 |
Grundpreis 0,27 €/Tag 49,41 Euro (netto) |
7% |
5% |
Mengenpreis Trinkwasser 1,30 Euro/m³ (netto) |
7% |
5% |
Differenz bzw. Ersparnis |
70 m³ |
49,41 |
3,46 |
2,47 |
91,00 Euro |
6,37 |
4,55 |
2,81 Euro |
125 m³ |
49,41 |
3,46 |
2,47 |
162,50 Euro |
11,38 |
8,13 |
4,24 Euro |
Im Haushalt werden im Durschnitt ca. 35m3 je Person und Jahr Trinkwasser genutzt.