Schmutzwassergebühren

Gebührenmaßstab für das Einleiten, Fortleiten und Behandeln von häuslichem Schmutzwasser ist der nach § 14 ermittelte Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

 Gebühr

 

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch:

3,14 €

 

Gebührenmaßstab für Annahme und Behandlung von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist die Mengenangabe zum Schlammvolumen im Begleit- und Übernahmeschein für den Transport des Klärschlammes, gerundet auf volle 100 l. Häufigkeit und Umfang der Schlammentnahme aus der KKA bestimmt sich aus den gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis zum Betrieb der Anlage vorgesehenen Wartungen.

 

          Gebühr 

 

Die Einleitgebühr für nicht separierten Klärschlamm mit einem Trockensubstanz-Gehalt von 30 g/l bis 60 g/l beträgt ab Einleitung in die Schlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes pro m³:

39,27 €

 

          Gebühr 

 

Für das Einsammeln und den Transport werden je Fahrkilometer berechnet:

3,43 €

 

Gebührenmaßstab für das Entleeren, die Abfuhr und das Behandeln von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben ist der nach § 14 ermittelte Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

          Gebühr 

 

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch:

9,59 €

 

Die Abholung des Schmutzwassers erfolgt aus dem öffentlichen Verkehrsraum über einen Saugstutzen an der Grundstücksgrenze. Zusätzlich notwendige Leistungen zur Entleerung der Sammelgrube werden entsprechend § 27 (2) der Schmutzwasserbeseitigungssatzung – SWS vom 22. Juni 2005 in Höhe des tatsächlichen Aufwandes gesondert in Rechnung gestellt.

          Gebühr 

 

Wird für die Entleerung der abflusslosen Sammelgrube die Verlegung eines Saugschlauches auf dem Grundstück erforderlich, wird eine Zusatzgebühr je Meter Schlauchverlegung und Entleerung erhoben: 

2,40 €

 

Weiterführende Informationen finden Sie im Menü Service unter dem Punkt "Satzungen".