Häufig gestellte Fragen

Wann soll ich meinen neuen Trink- und Schmutzwasserhausanschluss beantragen?

Wir empfehlen Ihnen, spätestens mit der Bauantragstellung den Trink- und Schmutzwasserhausanschluss für Ihr Bauvorhaben beim ZOWA zu beantragen. Für die Erteilung einer Baugenehmigung, muss dem zuständigen Bauordnungsamt auch die Bestätigung der gesicherten Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung durch den ZOWA vorgelegt werden. Wenn Sie die Anschlussgenehmigung vom ZOWA dann bereits erhalten haben, ist die Herstellung der Hausanschlussleitungen zum geplanten Baubeginn möglich.

Wer stellt meine Hausanschlüsse her?

Der Trink- und Schmutzwasserhausanschluss wird im öffentlichen Bereich bis zu Ihrer Grundstücksgrenze durch den ZOWA hergestellt. Die Erd- und Nebenarbeiten (z. Bsp. Herstellung des Rohrgrabens inkl. Hauseinführung) auf Ihrem Grundstück müssen von Ihnen zum Installationstermin und zu Ihren Lasten organisiert werden. Die Trinkwasserleitung wird dann auf Ihrem Grundstück bis zum Hausanschlussraum/Keller (im offenen Rohrgraben mit ca. 1,50 m Tiefe) durch Mitarbeiter des ZOWA verlegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Trinkwasserhausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück eine Gesamtlänge von 30 m nicht überschreiten darf. Sollte dies aber der Fall sein, muss ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze, nach Rücksprache mit dem ZOWA, von Ihnen errichtet werden. Der Schmutzwasserhausanschluss ist auf dem privaten Grundstück ebenfalls vom Grundstückseigentümer herzustellen. An der Grundstücksgrenze ist ein Revisionsschacht mit mind. 400 mm lichte Weite sowie Zu- und Ablauf DN 150 zu errichten. Die verlegten Abwasserleitungen sind dem ZOWA dann im offenen Rohrgraben zur Abnahme vorzustellen.

Mein Sanitärinstallateur steht nicht auf der Installateurliste des ZOWA?

Wenn das von Ihnen ausgewählte Sanitärunternehmen beim ZOWA nicht gelistet ist, muss das Sanitärunternehmen eine Gastzulassung für das geplante Bauvorhaben beim ZOWA beantragen. Für die Erteilung einer Gastzulassung ist ein gültiger Installateurausweis von einem Wasserversorgungsunternehmen vorzulegen.

Wie bekomme ich einen Absetzmengenzähler (Gartenwasserzähler)?

Für die Bewässerung Ihres Grundstückes haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzlich in Ihrer Kundenanlage einen Absetzmengenzähler einbauen zu lassen. Nutzen Sie bitte zur Antragstellung den beiliegenden Vordruck (s. Seite 17).

Das von Ihnen beauftragte Sanitärunternehmen baut dann den Absetzmengenzähler fachgerecht in Ihre Trinkwasserkundenanlage, unter Berücksichtigung der Einbauvorschriften des ZOWA, ein.

Die von Ihnen entnommene  Trinkwassermenge wird somit nicht zu Schmutzwasser und bleibt daher bei der Bemessung der Abwassergebühr unberücksichtigt.

Wann bekomme ich meinen Trinkwasserzähler?

Der Einbau Ihres Trinkwasserzählers erfolgt, wenn Sie uns die ausgefüllte und von Ihrem Sanitärunternehmen unterschriebene Fertigmeldung Ihrer Trinkwasserkundenanlage (gem. Formular DIN 1988-TRWI) übergeben haben,  Ihre Grundstücksentwässerungsanlage im funktionsfähigen Zustand vom ZOWA abgenommen wurde und die Rechnung für die Herstellung Ihres Trinkwasserhausanschlusses von Ihnen beglichen wurde.